wir bitten Sie, ab sofort (möglichst) alle Kontakte mit Ihrem Verwaltungsservice der CWG zu vermeiden und uns nicht zu besuchen, um Ihre und unsere Gesundheit zu schützen!
Bitte melden Sie sich telefonisch oder alternativ per E-Mail bei uns, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Falls eine Kommunikation nicht anders möglich ist, können Sie in Ausnahmefällen einen Termin mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner der CWG vereinbaren.
Vorort gilt in unserem Verwaltungsgebäude die 3G-Regel. Bitte bringen Sie zum Termin in diesen Ausnahmefällen Ihren CORONA-Nachweis, d. h., GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET (bitte nicht älter als 24 Stunden) mit, um Ihren CORONA-Nachweis vor Eintritt Ihrem Ansprechpartner vorzuzeigen.
Bevor Sie unsere Mitarbeiter besuchen, bitten wir Sie, die jeweiligen Ansprechpartner an der Wechselsprechanlage/Klingel zu kontaktieren. Es ist dringend notwendig, dass Sie ebenso einen Mund-Nasen-Schutz (FFP-2-Maske oder medizinisch zugelassene Gesichtsmaske) vorschriftsmäßig tragen, einen Abstand von mindestens 1,5 m halten und sich zu desinfizieren.
Ihr CORONA-Nachweis unterliegt der gesetzlich vorgegebenen Dokumentationspflicht. Diese Dokumentation bitten wir Sie, vor Eintritt in unsere vorbereitete Liste gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner vorzunehmen und bitten Sie, auch Ihren Personalausweis zur Identitätsfeststellung vorzuzeigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt:
Karl-Marx-Straße 39
39240 Calbe (Saale)