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Betriebskostenabrechnung für 2020

Wichtiges und Neues kurz und knapp

Wann muss der Vermieter abrechnen?
Die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen muss der Vermieter jährlich abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Jährliche Abrechnung bedeutet: Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen.

Die Betriebskostenabrechnungen für das Geschäftsjahr 01.01.2020 - 31.12.2020 werden allen Mietern bis zum 30. Juni 2021 zugestellt und sind am 5. August 2021 fällig.

Mieter können auf die so genannten verbrauchsabhängigen Betriebskosten Einfluss nehmen. Die Kosten für Wasser, Abwasser, Warmwasser und Heizung kann jeder direkt durch sein individuelles Verbrauchsverhalten beeinflussen.

Kontakt

Calbenser Wohnungsbaugesellschaft mbH

Karl-Marx-Straße 39
39240 Calbe (Saale)